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Das IBR ist bei der Bafa gelistet.
Das IBR wurde von der Bafa als zertifiziertes
Beratungsunternehmen gelistet. Dies bedeutet,
geförderte Beratungen für KMU sind möglich.
Die Fördermöglichkeiten betragen in den neuen
Bundesländern max. 2800 €, in den alten Bundesländern
1750 €. pro Beratung ( 5 sind möglich )
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie:
a. rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
b. ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
c. weniger als 250 Personen beschäftigen und
d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Sie können Förderungen für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028) erhalten. Die Höchstgrenzen pro antragstellendem Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_merkblatt_zuschuss_zahlung_nachweis.pdf?__blob=publicationFile&v=4